Landratsamt Ravensburg - Kfz-Zulassung - rv.de
Oktober 2009 ist die Zulassung eines Kraftfahrzeugs nur möglich, wenn der Fahrzeughalter keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Für jede Kfz-Zulassung muss ein SEPA-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.